Taxi Zentrale Union

Immer für Sie erreichbar

LEISTUNGEN

VON IHREM TAXI IN BOTTROP UND KIRCHELLEN

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 CLUBFAHRTEN

 ARZTBESUCHE

 KNEIPENBESUCHE

 EILIGE POST / EILIGE PAKETE

 DOKUMENTENTRANSPORTE

 VIP-TRANSFER

WIR ÜBERNEHMEN KRANKENTRANSPORTE ALLER ART

Mit unserer Fahrzeugflotte bringen wir Patienten oder Senioren zuverlässig und komfortabel zur Dialyse, zu Arzt- oder Krankenhausbesuchen oder zur Chemo-Strahlentherapie. Bei Taxi Union sind Sie oder Ihre Angehörigen in guten Händen. Mit uns kommen Sie pünktlich und bequem zu Ihren Terminen beim Arzt oder im Krankenhaus und von dort wieder nach Hause, stressfrei und ohne Hektik, sodass Sie sich ganz auf Ihre Gesundheit konzentrieren können.


UNSERE BESONDEREN LEISTUNGEN FÜR SIE

In uns haben Sie den richtigen Partner für alle Ihre Freizeit- und Businessaufträge gefunden. Unser Taxidienst bietet neben Clubfahrten und Fahrten für Disko- und Kneipenbesuche auch Shuttlefahrten zum Flughafen und komfortablen VIP-Transfer für Ihre Gäste oder Geschäftspartner. Reisen Sie bequem und erreichen Sie stressfrei und sicher Ihre wichtigen Termine, Ihren nächsten Flug oder Ihr Zuhause.

DARÜBER HINAUS HOLEN UND BRINGEN WIR ALLES, WAS IHNEN WICHTIG IST

wohin Sie wollen, wann Sie wollen, schnell und zuverlässig überall in Deutschland. Unser Taxidienst erledigt ihre Besorgungsfahrten, liefert eilige Briefe und Pakete schneller als die Post und transportiert wichtige Dokumente direkt von Ihrer Haustür zum Empfänger. Wir transportieren Ihre Unterlagen, Geschenke, Blumen, Medikamente und alles andere, was Sie schnell und sicher verschicken oder erhalten müssen.

 VORBESTELLEN

Sie möchten ein Taxi vorbestellen?
Kein Problem, denn bei uns können Sie jederzeit und zu jeder Zeit ein Taxi mit Ihren ganz persönlichen Wünschen vorbestellen.

 KURIERFAHRTEN

Sie haben eine eilige Sendung im Bottroper Stadtgebiet oder Umland und brauchen einen vertrauenswürdigen und zuverlässigen Zustellservice? Wir helfen Ihnen schnell und kompetent weiter!

 BESORGUNGSFAHRTEN

Wir holen Sie und Ihre Familie, oder auch Ihre Geschäftskunden oder Messegäste direkt am Terminal mit Namensschild ab. Bezahlung erfolgt direkt beim Fahrer. Bei Firmenkunden arrangieren wir auch gerne andere Zahlungsoptionen.

 URLAUBSTRANSFER

Sie möchten zur Kur oder in den Urlaub und haben kein Auto oder keine Lust selbst zu fahren? Kein Problem: wir bringen Sie und Ihr Gepäck rechtzeitig, bequem und zu kleinen Preisen an den Ort Ihrer Wahl.

 FLUGHAFENTRANSFER

Wir holen Sie und Ihre Familie, oder auch Ihre Geschäftskunden oder Messegäste direkt am Terminal mit Namensschild ab. Bezahlung erfolgt direkt beim Fahrer. Bei Firmenkunden arrangieren wir auch gerne andere Zahlungsoptionen.

  KRANKENTRANSPORTE

Für Ihre Fahrten zum Arzt, zu ambulanten Behandlungen oder Operationen, zur Physiotherapie, Aufnahme- oder Entlassungsfahrten zu Kliniken oder Krankenhäusern. Der Anlass Ihrer Taxifahrt zum Arzt ist schon unangenehm genug. Deswegen möchten wir Ihnen hier einige Informationen wegen den neuen gesetzlichen Regelungen geben (in Anlehnung an die Veröffentlichungen des BZP).

Es lohnt sich immer uns unter 0 20 41 - 4 11 00
02045 28 33
0 20 41 - 2 77 77 anzurufen. Wir beraten Sie gerne.

Im Zweifel fragen Sie uns oder Ihren Arzt.

Grundsätzlich gilt:
Alle Fahrten müssen im Voraus durch den Arzt verordnet und von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden (Ausnahme: Fahrten zur stationären Behandlung). Stellen Sie dort bitte einen entsprechenden Antrag.

Gesetzlicher Eigenanteil:

  • 10% des Fahrpreises
  • mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 €.

Diese Regelungen variieren von Krankenkasse zu Krankenkasse. Während bei der einen Krankenkasse bei jeder Fahrt dieser Eigenanteil zu entrichten ist, muss bei anderen Kassen nur für die erste und letzte Fahrt der Eigenanteil entrichtet werden.

Bitte lassen Sie sich vom Fahrer eine Quittung ausstellen! Sammeln Sie die einzelnen Quittungen und reichen Sie sie bei Ihrer Krankenkasse ein!

Die von der Krankenkasse ausgestellten Befreiungsausweise sind immer nur bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres gültig! Bitte denken Sie daher an die rechtzeitige Verlängerung!

Wir benötigen zur Abrechnung mit der Krankenkasse:

  • Ihre Krankenkasse evtl. mit Anschrift,
  • Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum,
  • ggf. Kopie des Befreiungsausweises,
  • Ihre Unterschrift für jede Fahrt auf den Abrechnungsbelegen und
  • die Ärztliche Verordnung (oder den blauen Krankenbeförderungsschein)

Ambulante Behandlungen (Arztbesuche usw.)

Ausnahmsweise Zulässigkeit bei Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben "aG", "H" oder "BI" und Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3; auf ärztliche Anordnung in Sonderfällen auch Personen ohne diesem amtlichen Nachweis:

Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art. Zeigen Sie die Genehmigung bei jeder Fahrt vor oder geben Sie sie direkt vor einer Serienfahrt beim Fahrer ab. Wir reichen sie dann bei der Rechnungserstellung für die Kasse mit ein.
Erforderlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt als zwingend medizinische Notwendigkeit durch Ihren Arzt.
Der gesetzliche Eigenanteil muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze im Taxi bar bezahlt werden.
Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze (1% bzw. 2% Ihres Familien-Jahresbruttoeinkommens) erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis) und brauchen im Taxi nichts mehr zu zahlen
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Ambulante Operationen, Tagesklinik

(Ambulante Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen)

  • Ärztliche Verordnung (oder Krankenbeförderungsschein) bei jeder einzelnen Fahrt erforderlich
  • gesetzlicher Eigenanteil i.d.R. bei der ersten und letzten Fahrt, muss im Taxi bar bezahlt werden
  • Kein Eigenanteil bei Vorlage des Befreiungsausweises oder einer entsprechenden schriftlichen Erklärung der vollständigen Kostenübernahme der Krankenkasse

Fahrten zu stationären Behandlungen, Fahrten zu Kur- und REHA-Behandlungen

  • Ärztliche Verordnung erforderlich (oder Krankenbeförderungsschein)
  • Gesetzlicher Eigenanteil pro Fahrt muss im Taxi bar bezahlt werden
  • Kein Eigenanteil bei Vorlage des Befreiungsausweises oder einer vollständigen Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse.

Mehr Informationen erhalten Sie auf dem Patientenmerkblatt.

Klicken Sie hier, um die Ausfüllhinweise für die Krankenbeförderung anzusehen.

  DIALYSEFAHRTEN

Wir fahren Sie zuverlässig zu Ihrer Dialysebehandlung.

Bei Fragen rufen Sie uns unverbindlich an und lassen Sie sich von uns beraten, oder lernen Sie uns einfach ein wenig näher kennen.

Es lohnt sich immer uns unter 0 20 41 - 4 11 00
0 20 45 - 28 33
0 20 41 - 2 77 77
 anzurufen. Wir beraten Sie gerne.

Im Zweifel fragen Sie uns oder Ihren Arzt.

Folgende Voraussetzungen gelten für Fahrten mit dem Taxi zur Dialyse:

  • Vorherige schriftl. Genehmigung der Fahrten durch die Krankenkasse erforderlich.
  • (Diese wird Ihnen unbürokratisch erteilt; gerne sind wir hierbei behilflich)
  • Ärztliche Verordnung erforderlich.
  • (i.d.R. stellt Ihnen Ihr Arzt einen Dauerschein aus, ansonsten kümmern wir uns für Sie darum).
  • Über den Eigenanteil erhalten Sie monatlich eine Rechnung. Die Höhe des Eigenanteils richtet sich nach den Bestimmungen Ihrer Krankenkasse.
  • Keine Barzahlung im Taxi!
  • Nach Erreichen Ihrer persönlichen jährlichen Belastungsgrenze brauchen Sie keinen Eigenanteil mehr zu bezahlen
  • (Bitte informieren Sie uns, wenn Sie einen entsprechenden Bescheid erhalten haben).

Selbstverständlich führen wir Verbandmaterial, Tupfer, Desinfektionsmittel etc. in unseren Fahrzeugen mit.

 ROLLSTUHLFAHRTEN

Mobilität ermöglichen

Nicht oder nicht mehr laufen zu können, dies bedeutet den Verlust einer der elementarsten Freiheiten. Ein Verlust, von dem zudem viele Menschen betroffen sind. So wird das Rollstuhlzeichen oftmals bereits ganz allgemein als Zeichen für Behinderung verwendet.

Ein Symbol, das aber auch positiv gedeutet werden kann. Schließlich steht es auch für Lösungen und Hilfe. Lösungen in technischer Hinsicht; Hilfe in Form von Mithilfe und Unterstützung von Menschen und seitens der Gesellschaft.

Unser Spezialfahrzeug soll als Brücke zwischen zwei Orten fungieren, die Sie mit Ihrem Rollstuhl nicht alleine verbinden können oder wollen. Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit, die Reichweite Ihres Rollstuhls entscheidend zu erhöhen.

Sicherheit

Rollstuhlbeförderung "Sitzend" bedarf einer besonderen Verantwortung. Rollstuhl und Fahrgast müssen professionell gesichert sein, damit auch im Falle eines Falles nichts passiert. Genauso muss das Ein- und Ausfahren in den Wagen mit besonderer Sorgfalt geschehen. Und besonders die eigentliche Fahrt hat mit eigener Umsicht zu erfolgen.

Unser Fahrzeug erfüllt die DIN 750878 Teil II, die die Ausrüstung des Wagens und die Art und Verwendung der Gurte regelt. Da diese DIN in kein Gesetz eingearbeitet ist, handelt es sich also um eine freiwillige Verpflichtung, die wir aber im Interesse unserer Kunden gerne eingehen. Auf unserem Rollfahrzeug fährt nur besonders eingewiesenes und erfahrenes Personal.

Kostenübernahme

Krankenkassen

Als Nutzer/in eines Rollstuhles haben Sie immer Anspruch auf die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkmal "aG". Und verfügen Sie über einen solchen Ausweis, haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Übernahme von ärztlich verordneten Krankenbeförderungen - z.B. zur ambulanten Untersuchung bei Ihrem Hausarzt.
Näheres erfahren Sie auf unserer Seite
 Krankenfahrten.

 CHEMO- UND STRAHLENTHERAPIE

Wir bringen Sie zuverlässig zur Chemo- und Strahlentherapie

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